Anmeldeformulare und Reisevertragsbedingungen von
Hans Benecke
Wohnmobilreisen
mit dem Wohnmobil neue Ziele "erfahren"
(Anmeldung am Schluss, vorab das "Kleingedruckte" in großer Schrift)
Vorwort:
Sie wollen ein Urlaubsland in seiner ganzen Vielfalt kennen lernen?
Wir möchten Sie einladen, Ihren Urlaub bequem und stressfrei zu verbringen. Sie sollen die Gewissheit haben, die wichtigsten und schönsten Orte Ihrer Reise kennen zu lernen. Darum, begegnen Sie den Wundern dieser Welt mit offenen Augen. Das Hier und Jetzt sind schließlich der einzige Augenblick, den wir zur Verfügung haben.
Die angebotenen Reisen sind keine Pauschalreisen im herkömmlichen Sinne, son-dern geführte Reisen für Besitzer, Eigentümer oder Mieter von Reisemobilen oder Wohnwagen mit persönlichen Interessen. Sie beinhalten Fahrten mit dem eigenen Gefährt, Radtouren, Wanderungen sowie Bus- und Schiffsausflüge.
Unterwegs sind Sie in kleinen Gruppen oder einzeln, aber nie ohne Betreuung. Sie erleben mit uns Ihre schönsten Tage und Wochen ganz individuell in Ihrem eigenen Tempo und Ihrer eigenen Tagesgestaltung. Wir haben für Sie alle Reisen sorgfältig geplant, persönlich erkundet und ausgearbeitet.
Sie erhalten Sie von uns ausführliche Touren-Unterlagen, die Ihnen an jedem Tag die Strecke mit all ihren Sehenswürdigkeiten, der Kultur, Landschaft und Natur erklärt. Zwischendurch bleibt immer genügend Zeit für individuelle Erholung.
Eine gute Straßenkarte mit eingezeichneter Route erleichtert Ihnen die Orientierung im fremden Land. Ein Reiseführer, Kartenausschnitte und Stadtpläne ergänzen den Service. Vor Ort engagieren wir erstklassige deutschsprachige Fremdenführer.
Wir fahren nicht im Konvoi, außer wenn es die Sicherheit erzwingt. Nach der abendlichen Tourenbesprechung starten Sie am nächsten Morgen gut informiert und selbständig in den Tag.
Ihre deutschsprachige Reiseleitung betreut Sie den ganzen Tag.
Wir halten es für sinnvoll, dass in jeder Fahrgruppe mindestens ein Handy mit Tele-fonkarte des jeweiligen Landes mitgeführt wird, um Kontakt halten zu können.
Die Wasser-Ver- und Entsorgung wird nach jeweiligem Bedarf vorgenommen, ebenso das Betanken mit Kraftstoff. Im Falle einer Panne werden wir alles unternehmen, damit Ihnen geholfen wird.
Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei Reisen, die von Hans Benecke Wohnmobilreisen angeboten werden, gelten ausschließlich deren Geschäftsbedingungen. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Interessenten, ohne Angabe von Gründen, abzulehnen.
Allgemeine Vertragsbedingungen
1. Abschluss des Reisevertrages:
1.1 Mit der Anmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung muss schriftlich auf dem vorgesehenen Anmeldeformular erfolgen. Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande.
1.2 Der Kunde reist grundsätzlich auf eigenes Risiko. Das trifft sowohl für die Anfahrt zum Treffpunkt, für die Dauer der Reise selbst, als auch für die Rückreise zu. Aus diesem Grunde ist es Bedingung, dass jeder Kunde für sein Fahrzeug einen gültigen In- und Auslandsschutzbrief mitführt. Für Auslandsreisen ist eine gültige grüne Versicherungskarte erforderlich.
(Unbedingt prüfen, ob kein Urlaubsland ausgenommen ist!)
1.3 Jedes Teilnehmerfahrzeug muss technisch einwandfrei sein, autark ausgerüstet sein und für mindestens drei aufeinander folgende Tage ausreichend Strom, Wasser, Gas und Toilettenkapazität an Bord haben. Alle Teilnehmer der Reise müssen den konditionellen Anforderungen gewachsen sein.
1.4 Nach der Reisebestätigung durch den Veranstalter und geleisteter Anzahlung, empfehlen wir, wenn nicht im Reisepreis enthalten, den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung.
2. Zahlung:
2.1 Nach Vertragsabschluss und Aushändigung des Sicherungsscheines nach BGB § 651 k, Abs 3, ist die Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises, höchstens jedoch 200 € pro Person, zu leisten. Der restliche Reisepreis muss unaufgefordert 6 Wochen vor Reiseantritt auf dem Konto des Veranstalters eingegangen sein. Zu diesem Zeitpunkt erhält der Kunde auch das Tourenpaket mit seinen ausführlichen Reiseunterlagen.
2.2 Sollte der Reisepreis, trotz Setzung einer Nachfrist mit Ablehnungsandrohung, nicht bezahlt worden sein, kann der Veranstalter vom Reisevertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Bankverbindung:
Sparkasse Rhein-Nahe • BLZ 560 501 80 • Konto-Nr. 1 890 034 448
IBAN: DE 33 5605 0180 0000 18900 34448 • SWIFT-BIC: MALADE51KRE
3. Leistungen:
3.1 Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind ausschließlich die Leistungs-beschreibungen der entsprechenden Reise verbindlich. Nebenabsprachen werden nicht getroffen, außer sie werden vom Veranstalter schriftlich bestätigt.
3.2 Teilnehmerzahlen können bei verschiedenen Reisen vom Veranstalter begrenzt werden.
3.3 Soweit eine Reise im Programm nicht anders beschrieben ist, schließt der verein-barte Reisepreis die möglichen Stromanschluss- und Stellplatzgebühren für die Nut-zung der verschiedenen Stellplätze der angebotenen Reise ein.
4. Leistungsabweichungen, Leistungen durch Hans Benecke Wohnmobilreisen und Preis-änderungen:
4.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Abschluss notwendig werden und die nicht vom Veranstalter entgegen Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtumfang der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.
4.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Kunde wird von Leistungsänderungen oder -Abweichungen unverzüglich durch den Veranstalter in Kenntnis gesetzt.
4.3 Für Touren die ein Partner von Hans Benecke Wohnmobilreisen durchführt, gelten die Reisevertragsbedingungen unseres Partners, die wir Ihnen jeweils mit den Buchungsunterlagen zugehen lassen. Der Veranstalter kann, wenn zwischen Reservierungsabschluss und Reisebeginn mehr als 90 Tage liegen, den Reisepreis erhöhen, sofern sich die Preise der Leistungsträger (Fähren, Busse, Agenturen) erhöhen. Die Preiserhöhungen hat der Veranstalter dem Kunden umgehend schriftlich mit-zuteilen.
4.4 Bei Buchungen herangezogene Prospekte haben lediglich unverbindlichen Informationscharakter ohne Gewährleistungen für den Inhalt.
5. Haustiere:
5.1 Dem Kunden steht es frei, Haustiere mitzunehmen. Es sind keine Kampfhunde und vergleichbare Hunderassen erlaubt. Es muss vom Besitzer sichergestellt sein, dass das Tier keine Gefahr für die anderen Tourenteilnehmer und deren Haustiere darstellt. Sich daraus ergebende Unannehmlichkeiten, wie z.B. das Warten vor Museen und Kirchen oder den Nichttransport in Bussen, nimmt der Teilnehmer in Kauf.
Ist es auf einer im Prospekt enthaltenen Reise nicht möglich, ein Haustier mitzu-nehmen, weist der Veranstalter in der jeweiligen Reisebeschreibung, oder in einem gesondertem Anschreiben, ausdrücklich darauf hin. Mehrkosten aus der Mitführung von Haustieren sind vom Kunden selbst zu zahlen. Bei Mitführen eines Haustieres sind die entsprechenden Vorschriften zu beachten:
5.2 Eine Tollwut-Impfbescheinigung / Titer-Prüfung (mindestens 14 Tage und höch-stens 6 Monate alt) und ein amtstierärztliches Gesundheitszeugnis sind in vielen Ländern notwendig. Sonderauflagen eines Reiselandes müssen vom Tierhalter berücksichtigt werden. Beide Bescheinigungen müssen zum Teil im Internationalen Impfpass eingetragen sein. Die Tiere dürfen den Ablauf der Reise nicht beein-trächtigen. Wichtig ist der seit dem 1.10.2004 vorgeschriebene „EU-Heimtier-ausweis“.
6. Rücktritt durch den Kunden:
6.1 Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung (Einschreiben mit Rückschein) beim Veranstalter. Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück, oder tritt er, ohne vom Reisevertrag zurückzutreten, die Reise nicht an, so kann der Veranstalter vom Kunden für die getroffenen Reisevorkehrungen und Aufwendungen Ersatz verlangen. Der Ersatz ist unter Berücksichtigung der gewöhnlich ersparten Aufwendungen und möglichen anderweitigen Verwendung pauschaliert. (Nicht von dieser Regelung betroffen ist die Buchung von Fähren und Bussen. Hier gelten die Vertragsbedingungen der jeweiligen Gesellschaften.)
6.2 Die Höhe des Ersatzanspruchs ergibt sich aus der nachfolgenden Stornoregelung:
Nach Abschluss des Vertrages 100,00 € pro Person
bis 60 Tage vor Reiseantritt 30 % Rücktrittkosten
bis 31 Tage vor Reiseantritt 40 % Rücktrittkosten
bis 15 Tage vor Reiseantritt 60 % Rücktrittkosten
danach 100 % Rücktrittkosten
6.3 Ist die Reise nicht bis spätestens 14 Tage vor Reisebeginn schriftlich abgesagt, bleibt der volle Reisepreis zur Zahlung fällig bzw. erfolgt keinerlei Rückerstattung. Bis zum Fahrtbeginn kann sich der Kunde durch Dritte ersetzen lassen. Diese treten mit allen Rechten und Pflichten in den mit dem Kunden abgeschlossenen Vertrag ein, wobei der bisherige Vertragspartner (Kunde) als Gesamtschuldner für den Reisepreis weiter haftet. Für eine Umbuchung wird eine Gebühr von 100,-- € pro Person fällig. Der Veranstalter kann die Ersatzperson ablehnen, wenn diese den besonderen Fahrtanforderungen nicht gerecht wird oder wenn andere Gründe dagegen sprechen.
7. Nicht In Anspruch genommene Leistungen:
7.1 Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, ohne dass der Fall höherer Gewalt, der Unmöglichkleit oder der mangelhaften Erfüllung vorliegt, behalten wir unseren Anspruch auf den Reisepreis.
8. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter
8.1 Der Veranstalter kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:
8.1 a) bis 30 Tage vor Reisebeginn bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reisebeschreibung auf eine Mindestteilnehmerzahl hingewiesen wurde. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich zugeleitet. Dieser erhält den eingezahlten Reisepreis zurück. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen. Falls die Teilnehmer bei zu geringer Teilnehmerzahl bereit sind, die entsprechenden Mehrkosten anteilig zu übernehmen, erklärt sich der Veranstalter bereit, die Reise durchzuführen.
8.1 b) ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Kunde die Durchführung der Reise unbeachtet einer Abmahnung durch den Veranstalter stört oder wenn er in solch einem Maße vertragswidrig handelt, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt der Veranstalter den Vertrag, so behält er den Anspruch auf den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von den Leistungsträgern gut gebrachten Beträge.
9. Haftung des Veranstalters:
9.1 Der Veranstalter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kauf-manns für:
die gewissenhafte Reisevorbereitung
die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger
die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung
die ordnungsgemäße Erbringung der vertraglich vereinbarten Reiseleistungen, wobei die Besonderheiten einer Campingreise sowie die jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten zu berücksichtigen sind.
9.2 Die Reiseteilnehmer verzichten, außer in Fällen von Vorsatz und/oder grober Fahrlässigkeit, gegenseitig auf Ersatz etwaiger Schäden, soweit diese nicht durch. Versicherungsleistungen auszugleichen sind. Für Schäden, die sich die Reiseteilnehmer gegenseitig zufügen, haftet der Veranstalter nicht.
10. Beschränkung der Haftung:
10.1 Die Haftung des Veranstalters beschränkt sich auf die sorgfältige Auswahl der Leistungsträger und die ordnungsgemäße Weiterleitung der Unterlagen an diese. Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig vom Veranstalter herbeigeführt worden ist, oder soweit dieser für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
10.2 Unterliegt die Haftung für die von einem Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vorschriften, so kann sich der Veranstalter auf dort vorgesehene weitergehende Beschränkungen oder Voraussetzungen der Haftung berufen.
10.3 Der Veranstalter haftet nicht für Reisestörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, z.B. Stadtführungen, Rundfahrten, Ausstellungen, Fähren usw.
10.4 Da die Reise mit Fahrzeugen durchgeführt wird, die die Teilnehmer selbst mitbringen, gehen alle damit verbundenen Risiken zu Lasten des jeweiligen Teilnehmers. Er fährt und handelt auf eigene Gefahr. Insbesondere kann der Veran-stalter keine Haftung übernehmen für Risiken hinsichtlich Fahrzeugpannen, Straßenverkehr und Straßenverhältnissen, Seetransport und Witterungsbedingungen.
10.5 Für Schäden, die durch das Einweisen eines Reiseteilnehmers, sei es durch andere Reiseteilnehmer oder eigene Mitarbeiter, entstanden sind, haftet der Veranstalter nicht. Hier haftet der Fahrer selbst.
11. Mitwirkung des Kunden:
11.1 Der Kunde ist verpflichtet, auch seinerseits alles ihm Zumutbare zu tun, um bei etwa auftretenden Reisemängeln zu deren Behebung beizutragen und den Schaden möglichst gering zu halten. Etwaige Beanstandungen muss der Kunde umgehend dem Reiseleiter schriftlich bekannt geben, sonst verliert er seinen Minderungs-anspruch, wenn er diese Meldung schuldhaft unterlässt.
12. Verjährungsfristen:
12.1 Ansprüche nach den §§ 651c bis 651f hat der Teilnehmer innerhalb eines Monats nach Reiseende gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen.
12.2 Diese Ansprüche verjähren nach einem halben Jahr. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertag nach enden sollte.
13. Verhaltensregeln auf Übernachtungsplätzen:
13.1 Sollten Sie vor der Reiseleitung auf den Übernachtungsplätzen eintreffen, so ist zunächst den Anweisungen des Platzpersonals Folge zu leisten. Die Reiseleitung bemüht sich dann um eine gerechte Verteilung der Plätze, auch im Hinblick auf die Größe der Fahrzeuge.
14. Unwirksamkeit einer Bestimmung:
14.1 Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reise-vertrages zur Folge.
Gerichtsstand ist Bad Zwischenahn
Wenn Sie das "Kleingedruckte" studiert haben,
kopieren Sie bitte die folgende Anmeldung in "Word"
und ergänzen Sie das Formular.
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Anmeldung zur Reise:
Veranstalter:
Hans Benecke, Wohnmobilreisen
Speckener Weg 7 A
26160 Bad Zwischenahn
Telefon: 04403-2816
Mobil: 0049-173-31 35 138
E-Mail: info@hama-reisen.de
Bankverbindung:
Sparkasse Rhein-Nahe • BLZ 560 501 80 • Konto-Nr. 18900 34448
IBAN: DE 33 5605 0180 0000 18900 34448 • SWIFT-BIC: MALADE51KRE
Reise-Preis pro Person: €
Anzahlung nach Vertragsabschluss: €
= Restzahlung bis spätestens 6 Wochen vor Reisebeginn: €
Gemeldete Personen:
Teilnehmer Nr. 1
Nachname:
Vorname:
Straße:
PLZ/Wohnort:
Telefon/Fax:
Mobiltelefon:
E-Mail Adresse:
Geburtsdatum:
Teilnehmer Nr. 2
Nachname:
Vorname:
Straße:
PLZ/Wohnort:
Telefon/Fax:
Mobiltelefon:
E-Mail Adresse:
Geburtsdatum:
Fahrzeug:
Kennzeichen:
Länge in cm:
Breite in cm:
Höhe in cm:
Gewicht in kg:
Mitreisende Haustiere:
Impfzeugnisse vom Haustier: ja / nein
Ort: Datum: Unterschrift T 1: _____________________________________________
Ort: Datum: Unterschrift T 2: _____________________________________________
Der Kunde bestätigt durch seine Unterschrift, dass er von den beiliegenden Allgemeinen Reisevertragsbedingungen Kenntnis genommen hat. Dieses Einverständnis erklärt er hiermit namens und in Vollmacht für alle von ihm angemeldeten Personen.
Eine Weitergabe oder Vervielfältigung der Reiseunterlagen – weder zu privaten noch zu geschäftlichen Zwecken - ist aus Gründen des Urheberrechtsschutzes untersagt. Verstöße werden gem. § 106 ff UrhG verfolgt.
Gelesen: Datum: Unterschrift: _____________________________________________